Zum Hauptinhalt springen

Regelungen für Schüler

Schulbeginn und die Pünktlichkeit

  1. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr
  2. Alle Schüler und Lehrer haben rechtzeitig zum Unterricht da zu sein (Schüler sind ab 7:55 Uhr im Klassenzimmer, wer nach 8:00 Uhr kommt, ist zu spät).
  3. Das Schulhaus wird um 7:40 geöffnet. Bei Regen oder Frost dürfen die Schüler schon vorher ins Foyer.
    Für Schüler, die deutlich früher zur Schule kommen müssen, wird Einlass um 7:20 Uhr gewährt. Die Schüler haben in dem ihnen zugewiesenen Bereich zu bleiben.
    Bei großem Bedarf kann auch um 7:30 nochmals eingelassen werden.
  4. Schüler, die nach 8:00 Uhr ankommen, müssen sich im Bürobereich bei der dafür zuständigen Person melden.
    Sie werden dort vermerkt, füllen einen Vordruck aus und dürfen erst nach 8:10 Uhr in ihren Unterrichtsraum, wo sie dann den Vordruck ihrem Lehrer aushändigen.
  5. Beim dritten Zuspätkommen innerhalb eines Halbjahrs werden die Eltern verständigt und der Schüler bekommt eine Zusatzaufgabe.
    Im Wiederholungsfall (spätestens beim 6. Mal) wird ein Gespräch mit Eltern und Schüler geführt. Bei weiterem Zuspätkommen werden die sonstigen Maßnahmen, die der Schule zur Verfügung stehen, ergriffen.
  6. Bei den Fachstunden sorgen die Fachlehrer für die Pünktlichkeit der Schüler und werden bei Bedarf vom Klassenlehrer/betreuer unterstützt.

Unterrichtszeiten

7:55             Läuten, Schüler im Raum
8:00-9:33     Hauptunterricht

erste Pause   

9:47               Läuten   
9:50-10:30     1. Fachstunde   
10:35-11:15    2. Fachstunde
   
zweite Pause   

11:27             Läuten
11:30-12:10   3. Fachstunde   
12:15–12:55   4. Fachstunde   


 

Unterricht bei großer Hitze:

Bei großer Hitze gibt es Stundenverkürzungen, also ab 12:15 Uhr statt 40 Minuten- nur noch 30 Minuten-Unterrichtsstunden:

4. Fachstunde 12:15 - 12:45 Uhr

Mittagspause 12:45 - 13:15 Uhr

5. Fachstunde 13:15 - 13:45 Uhr
6. Fachstunde 13:45 - 14:15 Uhr

7. Fachstunde 14:15 - 14:45 Uhr
8. Fachstunde 14:45 - 15:15 Uhr

Am Nachmittag finden dann Kurse, Sport, Orchester, Chor etc. in verkürzter Form statt.

Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Wenn generell ALLE öffentlichen Schulen Würzburgs bzw. mehrere Landkreise den Unterricht ausfallen lassen, schließen wir uns dem als Freie Waldorfschule Würzburg automatisch an.

Der Bayerische Rundfunk und Antenne Bayern informieren in ihren Sendungen ab 6.00 Uhr und stellen die Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden sich bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089/99 277 283 (Hörerservice), 0800 994 1000 (Studionummer) und 089/99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter der Telefonnummer 01805/333 031. Außerdem im Videotext des Bayerischen Rundfunks ab Seite 130.

Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erhalten haben und deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine Betreuung gewährleistet.

Unterrichtsausfall für die Schüler bedeutet nicht Dienstbefreiung für die Lehrer.

Außerdem: Unterrichtsausfall bei ungünstig erscheinenden Witterungsbedingungen:
Unterricht fällt bei ungünstig erscheinenden Witterungsverhältnissen nicht aus. Das heißt, dass die Eltern und die Schulbusunternehmen selbst verantworten müssen, ob der Schulweg für die Kinder sicher genug ist. Wenn es sicher genug ist, müssen diese baldmöglichst in die Schule kommen. Die Schulbusunternehmen müssen die Eltern und die Schule informieren, wenn nicht gefahren wird.

Schnelle Information über Radio und Internet bekommen Sie hier.

Wechsel des Religionsunterrichtes

Alle Schüler nehmen am Religionsunterricht teil. Zur Zeit für die Klassenstufen 1-12 mit je einer Wochenstunde.
Die Eltern bzw. die religionsmündigen Schüler bestimmen, welcher Religionsunterricht besucht wird. Dieser wird von den jeweiligen Religionsgemeinschaften durchgeführt (evangelisch, katholisch, Christengemeinschaft). Neben dem konfessionellen wird auch ein freier christlicher Religionsunterricht angeboten, dessen Lehrplan auf der Waldorfpädagogik fußt.

Ein Wechsel des Religionsunterrichtes ist nur mit Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Dazu muß ein schriftlicher Antrag (Vordruck im Sekretariat erhältlich) spätestens zu Pfingsten an beide betroffenen Religionslehrer gestellt werden. Die Eltern bzw. der Schüler führen dann mit beiden betroffenen Religionslehrern ein Gespräch. Dieser Vorgang muß bis zum 1. Juli abgeschlossen sein.

Schulbefreiung:

Für alle längeren Schulbefreiungen ist beim Schulleitungsressort rechtzeitig ein Antrag zu stellen. Um das Vorgehen hierbei möglichst einfach zu gestalten, haben wir das benötigte Antragsformular zum Herunterladen und Ausdrucken auf diese website gestellt.


Bitte gehen Sie bei einer geplanten Befreiung wie folgt vor:

  • Sie als Erziehungsberechtigte füllen den oberen Teil des Vordrucks aus und reichen diesen, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen z.B. Bestätigung der Schule die (bei einem Schüleraustausch) besucht werden soll... an den/die Klassenlehrer/in, bzw. den/die Klassenbetreuer/in ein.
  • Diese prüfen, ob alle benötigten Unterlagen vorliegen, informieren das Klassenkollegium und geben nach Rücksprache mit diesen Kolleg*innen eine pädagogisch-begründete Stellungnahme zu dem Antrag ab.
  • Alle Unterlagen und der Vordruck muss im Schulbüro abgegeben werden und wird von dort an das SLR zur endgültigen Entscheidung weiter geleitet.