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Der Verein für Waldorfpädagogik Würzburg e.V.

Rechtlich und wirtschaftlich ist der Verein der Träger der Freien Waldorfschule inkl. der Nachmittagsbetreuung, des Waldorfkindergartens mit Wald- und Wiesengruppe und Krippe, des Waldorfseminars und der Kinderwerkstatt.

Der Verein hat zum Ziel, Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, die auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners arbeiten, zu betreiben und zu unterhalten.

Ordentliche Mitglieder können die Eltern, die Erziehungsberechtigten, die Vormünder, die volljährigen Schüler, die Lehrer und Erzieher und andere dauerhafte Mitarbeiter der vom Verein betriebenen Einrichtungen werden. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die im Zweck des Vereins etwas Berechtigtes sehen.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Kollegien und der Vorstand.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste rechtliche Organ des Schulträgers und unter anderem für die Genehmigung der Jahresabschlüsse, der Bilanzen und für die Wahl und Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer sowie Satzungsänderungen zuständig. Sie ist ein Organ der gemeinsamen Willensbildung für alle Vereinsmitglieder.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Der Vorstand hält seinen Rechenschaftsbericht und gibt Erläuterungen zur Bilanz des Vereins für Waldorfpädagogik Würzburg e.V. vor der Mitgliederversammlung. Ferner werden der Haushalt besprochen und Kurzberichte aus dem vergangenen Jahr von Schule, Kindergarten, Hort, Vorstand, Ausschüssen und Überregionales aus dem Waldorfschulleben vorgetragen.

Besonders wichtige Themen wie z.B. Beitragserhöhung, Neubauten, Kürzungen etc. können vom Vorstand in die Mitgliederversammlung eingebracht und zur Diskussion oder Abstimmung gestellt werden.

Außerdem hat jedes Mitglied des Vereins für Waldorfpädagogik Würzburg e.V. die Möglichkeit, Anträge oder Anfragen einzubringen, die dann erörtert bzw. beschlossen werden.

Das Kollegium

in der Schule besteht zur Zeit aus:

  • 8 Klassenlehrern
  • 35 Fachlehrern
     
  • Verwaltung
    6 Mitarbeiter(innen)
     
  • Nachmittagsbetreuung
    13 Mitarbeiter(innen)
     
  • Haus- und Küchenteam
    11 Mitarbeiter(innen)

Das Lehrerkollegium verwaltet sich selbst mittels verschiedener Delegationen und Konferenzen. Es besitzt Entscheidungskompetenz in allen pädagogischen Fragen, sollte aber bei gewichtigeren Entscheidungen die Elterndelegationen im Vorfeld mit einbeziehen.

Geschäftsführung

Vom Vorstand wird für das Tagesgeschäft im rechtlich-wirtschaftlichen Bereich der Schule ein Geschäftsführer/ eine Geschäftsführerin eingesetzt. Zu dem Aufgabenfeld der Geschäftsführung gehören die Investitions-, Haushalts- und Liquiditätsplanung und deren Umsetzung sowie die Bearbeitung von steuer- und vereinsrechtlichen Fragen. Sie berät Gremien und Mitarbeiter ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes. Darüber hinaus arbeitet die Geschäftsführung in Schulgremien mit und vertritt die Schule bei Behörden und den regionalen und bundesweiten Waldorforganisationen.

Der Gesamtvorstand

Alle Arbeitsfelder, die bisher die Schulführungsgruppe und der Vorstand bearbeitet haben, wurden gesammelt, sortiert und auf vier Ressorts verteilt. Es sind dies:

  • Das Schulleitungsressort. Es ist zuständig für alle Fragen und Probleme, die den schulischen Alltag von Schülern und Eltern begleiten, z.B. Schülerbefreiungen, Nachmittagsbetreuungen, Anregungen, Fragen oder Kritik der Eltern….
     
  • Das Personalressort. Es ist zuständig für alle Fragen, die das an der Schule tätige Personal betreffen, z.B. Einstellung, Fortbildung, Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Mitarbeiterpflege….
     
  • Das Finanzressort. Es ist zuständig für den Haushalt des Vereins, Fördermöglichkeiten, Bauangelegenheiten, Zusammenarbeit mit dem Beitragskreis…
     
  • Das Entwicklungsressort. Hier werden Ideen und Anregungen zur Entwicklung unserer Waldorf-Einrichtungen gesammelt und bearbeitet.

jedes Ressort sollte möglichst besetzt sein mit:
- einem zeichnungsberechtigten Vorstandmitglied,
- je einem Elternteil und 2 Lehrern,
- Männern und Frauen.

Zur Arbeit der Ressorts:
Die Ressorts treffen sich 1x, falls nötig auch 2x pro Woche. Diese Treffen finden zeitgleich statt, so ist bei Bedarf auf kurzem Wege ein Gedankenaustausch möglich. Im Anschluss daran findet die gemeinsame Plenumssitzung des Gesamtvorstandes statt. Hier geht es neben kurzen Berichten aus der vorangegangenen Arbeit darum, gemeinsam auf Fragen oder Probleme zu blicken, die wesentlich für das „Ganze“ sind und ressortübergreifend behandelt werden müssen.

Der zeichnungsberechtigte Vorstand

Der zeichnungsberechtigte Vorstand ist Teil des Gesamtvorstandes. Er ist ein ehrenamtliches Gremium, das aus mindestens zwei Mitgliedern des Lehrerkollegiums und aus mindestens zwei sonstigen Vereinsmitgliedern besteht. Als rechtlicher Vertreter des Schulträgers übernimmt der Vorstand offiziell die «Arbeitgeberfunktion» und die Aufgabe der rechtlichen Vertretung nach außen.

Der Vorstand ist rechtlich verantwortlich und damit auch persönlich haftbar für Schäden, die dem Verein oder Dritten durch grob fahrlässige, aber auch schon durch fahrlässige Handlungen entstehen. Auch für die Einstellung des Geschäftsführers und aller übrigen Mitarbeiter ist der Vorstand letztendlich verantwortlich. Obwohl das Kollegium in Personalfragen des Lehrkörpers autonom entscheidet – ein Elternvorstandsmitglied ist bei den Personalentscheidungen dabei und wird gehört –, werden die Verträge jedoch rechtsverbindlich mit dem Vorstand gemacht. Die Beisitzer nehmen an den Vorstandssitzungen teil, sind jedoch nicht rechtliche Vertreter des Vereins. Der Vorstand wird alle 3 Jahre gewählt. Die Zusammenstellung wird vom amtierenden Vorstand im Einvernehmen mit dem Lehrerkollegium vorgeschlagen und kann von der Mitgliederversammlung nur komplett angenommen oder abgelehnt werden. Dieses Wahlverfahren ist in der Satzung unserer Schule festgeschrieben, denn die Vorstandsarbeit ist so komplex, dass es von Vorteil ist, wenn sehr erfahrene Eltern und Lehrer auch über einen längeren Zeitraum Mitglied sind. Außerdem ist es sehr wichtig, dass der Vorstand gut zusammenarbeiten kann und in guter Verbindung mit Kollegium und Elternschaft steht.

Das Gremium trifft sich am Montagabend und sieht seine Aufgabe darin, den rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich des Waldorfschulvereins zu verantworten.

Entscheidungsprozesse

Alle Lehrer*innen, ein Vertreter der Nachmittagsbetreuungen und vom Elternbeirat entsandte Elternvertreter nehmen an der wöchentlich stattfindenden Informations- (IK) und Beratungskonferenz (BK) teil. Im Informationsteil wird aus allen Ressorts, Arbeitskreisen und Delegationen berichtet. Für den Schulablauf Wissenswertes wird allen mitgeteilt. Im Beratungsteil werden Arbeitskreise/Delegationen zu bestimmten Themen gebildet, Ergebnisse der Delegationsarbeit und andere vorbereitete Themen vorgestellt und beraten.


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