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Berufseinführung

Die Berufseinführung neuer Kollegen wird vom Einarbeitungsbeauftragten verantwortet und bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit:

Der Einstellungskreis der Schule stellt den neuen Kollegen ein

  • Die Neueingestellten erhalten durch das Personalressort eine Mappe mit allen relevanten Informationen über die Schule, Vereinbarungen, Adressenlisten etc.
  • Ein Mentor, den die Schule bestimmt, begleitet den bzw. die Kollegin im kommenden Schuljahr (Probejahr), hospitiert bei ihr/ihm mehrfach und steht für alle Fragen und Probleme zur Verfügung
  • Der Einarbeitungsbeauftragte vergewissert sich während der Probezeit, dass der Betreuungsprozess ordnungsgemäß verläuft und interveniert bei Bedarf.
  • Anhand der schriftlichen und mündlichen Berichte des Mentors und weiterer involvierte Kollegen entscheidet das Personalressort am Ende des Schuljahres, ob die Arbeit mit dem neuen Kollegen fortzusetzen ist. Ist das der Fall, wird ein unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Die Praxiserfahrung hat gezeigt, dass im Regelfall eine Betreuung für ein weiteres Jahr von Seiten der Schule sinnvoll ist. Deshalb wird die Kollegin bzw. der Kollegen gebeten, sich – diesmal selbst –  einen Mentor für diese begleitende Betreuung zu suchen.

Einarbeitungsbeauftragter

Der Einarbeitungsbeauftragt ist dafür verantwortlich, dass die vom Bund der Waldorfschulen in Zusammenarbeit mit den Schulen geschaffenen Richtlinien zur Berufseinführung umgesetzt werden, in denen eine gründliche Einarbeitung und Einführung neuer Lehrinnen und Lehrer in den ersten Jahren der Tätigkeit dargelegt ist.

Dies gilt für:

  • Absolventen der waldorfeigenen Ausbildungen
  • Neue Lehrkräfte, die ohne waldorfspezifische Ausbildung an die Schulen kommen
  •  Lehrkräfte, die während ihrer Berufstätigkeit eine Nachqualifizierung (z.B. für ein weiteres Fach) benötigen.


Die vom Ausbildungsrat der Waldorfschulen erarbeiteten Eckpunkte bilden den verbindlichen Rahmen für die Berufseinführung. Schulen, die im Rahmen dieser Eckpunkte ein Ausbildungsangebot machen, sind berechtigt, in ihrer Profildarstellung einen Hinweis auf eine „Berufseinführungsphase“ aufzunehmen, was die FWS Würzburg derzeit anstrebt.

Verantwortlich für die Berufseinführung ist der Einarbeitungsbeauftragte:

  • der dem Berufsanfänger einen Mentor vermittelt
  • die Einarbeitungsphase begleitet und als Ansprechpartner für alle schulischen Belange zur Verfügung steht
  • den Arbeitsbericht des Berufsanfängers und des Mentors zum Abschluss der Einarbeitungsphase organisiert
  • den Kontakt zum regionalen Ausbildungsbeauftragten hält

Unsere Schule hat einen namentlich benannten Einarbeitungsbeauftragten, der die Planung und Durchführung der Einarbeitungsphase jedes neuen Kollegen verantwortet. Grundsätzlich gilt, dass alle an unserer Schule arbeitenden Lehrer eine entsprechende Waldorfqualifikation haben müssen. Liegt diese nicht vor, wird eine entsprechende Weiterbildung von der Schule gefordert und ermöglicht. Es gibt eine Einarbeitungsvereinbarung mit jeder neu beginnenden Lehrkraft, die je nach Bedarf Weiterbildungs- und spezielle Qualifizierungsmaßnahmen enthält.

Elemente der Einarbeitung sind:

  • Begleitung der Elternarbeit
  • Hospitationen durch den Mentor einschließlich der Nachbesprechungen.
  • Lehrprobe vor dem Mentor und dem Einarbeitungsbeauftragten samt Dokumentation
  • Teilnahme des Berufsanfängers an notwendigen Fortbildungen.

Weiterbildung neuer Kollegen

Der allgemeine Lehrermangel hat dazu geführt, dass es neue Kollegen gibt, die wenig oder keine waldorfspezifische Ausbildung haben. Deshalb haben wir ein besonderes Augenmerk auf die berufsbegleitende Ausbildung gelegt. Im Zuge der Einstellung vereinbaren deshalb das Personalressort und der Einarbeitungsbeauftragte einen Aus – oder Weiterbildungsplan mit dem neuen Kollegen.

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Besuch unseres berufsbegleitenden Seminars über zwei Jahre (zwei Abende pro Woche, sowie einige zusätzliche Tage) und bietet eine allgemeine Einführung in die anthroposophische Menschenkunde und Waldorfpädagogik.
  • Mehrwöchige fachspezifisch und/oder klassenspezifische Ausbildungsblöcke an anderen Seminaren
  • Besuche von regelmäßig stattfindenden Fachtagungen
  • Hospitationen innerhalb der eigenen oder auch an anderen Schulen
  • Beschäftigung als sog. Assistenzkraft (in der Regel für ein Jahr und mit vermindertem Deputat), die zwar unterrichtet und einige Fachstunden gibt, aber nicht die volle Verantwortung der Arbeit eines Klassenlehrers in dessen Klasse wahrnimmt.

Die Kosten werden in der Regel von der Schule getragen.

Fortbildung des Kollegiums

An der Waldorfschule Würzburg besteht eine Übereinstimmung darüber, dass Fort- und Weiterbildung für alle Involvierten Vorteile bringt. Eine verpflichtende Regelung wurde bislang noch nicht vereinbart, aber mögliche Hindernisse dafür (z.B. Kosten, Unterrichtsvertretung etc.) schon im Vorfeld beseitigt. Damit steht jeder/jedem Kollege/n das Recht zu, pro Jahr, zusätzlich zur allgemeinen Herbsttagung des Bundes der Freien Waldorfschulen, eine weitere Fachtagung zu besuchen. Die Kosten trägt der Verein für Waldorfpädagogik Würzburg e.V. Wünscht der Kollege bzw. die Kollegin den Besuch von weiteren Tagungen, so können diese beim Personalressort beantragen werden. Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Situation wie auch der Erfordernisse der Schule, werden bei einer Zustimmung auch hier in der Regel die anfallenden Kosten vom Schulverein getragen.

Fortbildung im Bereich Sprachgestaltung

Es wird Einzelunterricht für Lehrkräfte angeboten. Sprachgestaltung dient zur allgemeinen Sprachpflege und zur Persönlichkeitsbildung mit dem Ziel, den Lehrer/die Lehrerin bei der Verwirklichung ihrer künstlerischen Aufgabe als Pädagoge/Pädagogin zu unterstützen.

Inhalte und zeitlicher Rahmen
Durch Übungen in den Bereichen Artikulation, Atem- und Stimmführung wird insbesondere das künstlerische Sprachempfinden, sowie das Gestalten von Texten geschult. Der zeitliche Rahmen dafür ist einmal pro Woche, mindestens sechs Monate lang.